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Achtung Fettexplosion!

Wer die Feuerwehr ruft, weil sich Menschen oder Tiere in lebensbedrohlichen Notlagen befinden, oder ein Brand ausgebrochen ist, muss sich um die Einsatzkosten keine Gedanken machen. Das Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz sieht vor, dass diese Einsätze grundsätzlich kostenlos sind.
Auch wenn die Feuerwehr ausrückt und nicht mehr eingreifen muss, weil z.B. das Feuer vor dem Eintreffen gelöscht werden konnte, bleibt der Einsatz für den Verursacher bzw. Meldenden gebührenfrei.

Anders sieht es bei Einsätzen aus, die durch böswillige Falschmeldungen oder durch Brandstiftungen verursacht wurden, in diesen Fällen erhebt die Gemeinde Michendorf die Kosten.


Es werden ebenso Einsatzkosten berechnet, wenn die Feuerwehr bei Ereignissen Hilfe leistet, die nicht unmittelbar der Notfallrettung zuzuordnen sind. Dazu gehören zum Beispiel:

    - das Beseitigen von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern),
    - das Beseitigen von Sturmschäden,
    - das Beseitigen von Öl- oder sonstigen umweltgefährdenden oder gefährlichen Stoffen,
    - Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen, etc.,
    - zeitweise Überlassung von Fahrzeugen und Geräten,
    - Einfangen von Tieren,
    - Entfernen von Insekten-Nestern,
    - Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten,
    - Absicherung von Gebäuden- und Gebäudeteilen,
    - Stellung von Brandsicherheitswachen,
    - Nachbarschaftshilfe,
    - Kraftfahrzeugbrände (Gefährdungshaftung).

Kostenpflichtig ist dabei entweder der Verursacher des Schadens oder der Eigentümer des Gegenstandes, bzw. der Veranstalter oder Veranlasser, der den Einsatz notwendig macht. Das kann zum Beispiel der Halter eines Fahrzeuges sein, das Öl verliert oder brennt. Auch die Betreiber von Brandmeldeanlagen müssen der Gemeinde die durch Fehlalarmierung entstandenen Kosten ersetzen.

Das alles ist in der "Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf" (PDF) bzw. in der "1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf" (PDF) festgelegt.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand (Anzahl der Fahrzeuge, Personalstärke und Einsatzdauer) und ist in der "Gebührentaballe" (PDF) der Gemeinde festgelegt.

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