Wer die Feuerwehr ruft, weil sich Menschen oder
Tiere in lebensbedrohlichen Notlagen befinden, oder ein Brand
ausgebrochen ist, muss sich um die Einsatzkosten keine Gedanken
machen. Das Brandenburgisches Brand- und
Katastrophenschutzgesetz sieht vor,
dass diese Einsätze grundsätzlich kostenlos sind.
Auch wenn die Feuerwehr ausrückt und nicht mehr eingreifen
muss, weil z.B. das Feuer vor dem Eintreffen gelöscht werden
konnte, bleibt der Einsatz für den Verursacher bzw. Meldenden
gebührenfrei.
Anders sieht es bei Einsätzen aus, die durch böswillige
Falschmeldungen oder durch Brandstiftungen verursacht wurden,
in diesen Fällen erhebt die Gemeinde Michendorf die Kosten.
Was kostet ein Einsatz?
Es werden ebenso Einsatzkosten berechnet, wenn die Feuerwehr
bei Ereignissen Hilfe leistet, die nicht unmittelbar der Notfallrettung
zuzuordnen sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- das Beseitigen von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von
Kellern),
- das Beseitigen von Sturmschäden,
- das Beseitigen von Öl- oder sonstigen umweltgefährdenden
oder gefährlichen Stoffen,
- Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen,
etc.,
- zeitweise Überlassung von Fahrzeugen und Geräten,
- Einfangen von Tieren,
- Entfernen von Insekten-Nestern,
- Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten,
- Absicherung von Gebäuden- und Gebäudeteilen,
- Stellung von Brandsicherheitswachen,
- Nachbarschaftshilfe,
- Kraftfahrzeugbrände (Gefährdungshaftung).
Kostenpflichtig ist dabei entweder der Verursacher des Schadens
oder der Eigentümer des Gegenstandes, bzw. der Veranstalter
oder Veranlasser, der den Einsatz notwendig macht. Das kann
zum Beispiel der Halter eines Fahrzeuges sein, das Öl verliert
oder brennt. Auch die Betreiber von Brandmeldeanlagen müssen
der Gemeinde die durch Fehlalarmierung entstandenen Kosten ersetzen.
Das alles ist in der "Satzung
über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Michendorf" (PDF) bzw. in der
"1.
Änderung der Satzung über den Kostenersatz für
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf"
(PDF) festgelegt.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand
(Anzahl der Fahrzeuge, Personalstärke und Einsatzdauer)
und ist in der "Gebührentaballe"
(PDF) der Gemeinde festgelegt.
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